Ausbildung von Fachpersonal für UV-Bestrahlungsgeräte
Am 1. Januar 2012 ist die UV-Schutz-Verordnung (UVSV, Solarienverordnung, Solariumverordnung, UV-Schutzverordnung) in Kraft getreten und legt insbesondere den Betreibern von Solarien zahlreiche Gerätestandards, Informations- und Dokumentationspflichten auf, um die Bevölkerung vor den schädlichen Wirkungen der UV-Strahlung besser zu schützen.
Zu den besonders hervorzuhebenden Anforderungen gehören:
1. Reduzierung der Bestrahlungsstärke der Solarien auf 0,3 Watt pro Quadratmeter sog. erythemwirksamer Bestrahlungsstärke. Unter der Annahme, dass die Betreiber von Solarien nicht freiwillig geringere Bestrahlungsstärken verwenden, folgt daraus, dass die Bestrahlungsstärke von in Deutschland legal betriebenen Solarien annähernd gleich ist! Umgangssprachlich existieren damit "starke" und "schwache" Geräte nicht mehr. Grundsätzlich darf die erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter nicht mehr überschritten werden, da sonst die Betriebserlaubnis des Gerätes (und der Versicherungsschutz) erlöschen!
2. Anwesenheit von Fachpersonal. Sofern in einem Solarium mehr als zwei Geräte betrieben werden, handelt es sich um einen "Großbetrieb", in dem zu den Betriebszeiten ständig (!) Fachpersonal anwesend sein muss. Als Fachpersonal gilt, wer eine Schulung bei einem akkreditierten Schulungsträger erfolgreich absolviert hat. Der Betrieb eines Sonnenstudios ohne Fachpersonal ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Dies gilt besonders für SB-Studios, die es deshalb seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr geben kann!
3. UV-Strahlen können die Augen schädigen. Deshalb ist das Fachpersonal dazu angehalten, den Nutzern von Solarien eine geeignete Schutzbrille anzubieten.
4. Das Fachpersonal bietet den Kunden fachlich korrekte Beratungsgespräche an, und erstellt im Beratungsgespräch eine Hauttypenanalyse und einen Dosierungsplan. Weist der Kunde sog. Ausschlusskriterien auf, so ist das Fachpersonal angehalten, den Kunden nicht auf die Sonnenbank zu lassen. Ausschlusskriterien sind z.B.: Hauttyp I und II, Einnahme von photosensibilisierenden Substanzen, Hautkrankheiten (auch Neurodermitis und Schuppenflechte), ein geschwächtes Immunsystem, Vorstufen von Hautkrebs etc. Nach dem Beratungsgespräch ist eine sog. Testbesonnung (ca. 5:30 min) durchzuführen.
5. In den Kabinen und Geschäftsräumen sind nicht nur zahlreiche Informationen auszuhängen, sondern das Beratungsgespräch ist zu dokumentieren und dem Kunden ist eine Informationsschrift zur UV-Strahlung anzubieten.
Wer mehr als zwei Solarien an einem Aufstellungsort betreibt, muss nach UV-Schutz-Verordnung (UVSV) zwingend Fachpersonal für die Beratung der Kunden und die Wartung und Kontrolle der Geräte zu den gesamten Betriebszeiten vorhalten. Als Fachpersonal gilt, wer eine Schulung eines akkreditierten Schulungsträgers erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen hat. Auf der Internetseite der Deutschen Akkreditierungsstelle finden sich derzeit drei akkreditierte Schulungsträger, die die Ausbildung von Fachpersonal anbieten. Wir empfehlen die Seminare der APV-Zertifizierungs GmbH.
Das Sachverständigenbüro Dr. Gröning führt als zugelassener Schulungsträger die Seminare zur Ausbildung von Fachpersonal nach UVSV bundesweit an unterschiedlichen Standorten als Ein- oder Zweitägige Schulungsveranstaltung mit nachfolgender Prüfung durch die APV-Zertifizierungs GmbH durch.
Die Ausbildung von Fachpersonal für UV-Bestrahlungsgeräte bieten wir über drei Seminartypen an:
> Fernlehrgang
> Präsenzlehrgang
> Re-Zertifizierung
Dem Eintagesseminaren ist im Rahmen des sog. "E-Learning" eine Selbstlernphase vorangeschaltet, in der der Teilnehmer sich selbständig in die Schulungsunterlagen einarbeitet und durch kurze Multiple-Choice-Tests seinen Lernerfolg überprüft. Am Ende der Selbstlernphase steht ein Abschlusstest, der als Eingangsvoraussetzung für die eintägige Präsenzphase (5 Stunden) fungiert. Direkt nach der Präsenzphase wird am gleichen Tag durch einen Prüfungsbeauftragten der APV-Zertifizierungs GmbH eine kurze, mündliche Abschlussprüfung abgenommen.
Im Vergleich zum Zweitagesseminar bietet das Eintagesseminar bei gleichen Schulungsinhalten den Vorteil einer nur kurzen Präsenzphase (5 Stunden statt 12 Stunden). Dadurch sparen die Teilnehmer im Regelfall die Kosten einer teuren Übernachtung und können Morgens anreisen und am späten Nachmittag wieder abreisen. Da dieses Seminar als Fernlehrgang von der Umsatzsteuer befreit ist und sich die Raumkosten des Schulungsanbieters von 12 Stunden auf 5 Stunden zzgl. Prüfung reduzieren, sind die Eintagesseminare deutlich günstiger als die Zweitagesseminare. Bei mehreren Anmeldungen unter gleicher Rechnungsanschrift beachten Sie bitte die Mengenstaffeln der Gebührenordnung.
Hier geht es zu den Terminen: apv-zert.de